Die Bundesregierung hat beschlossen, das sogenannte Dienstwagenprivileg zu erweitern. Ab dem kommenden Jahr soll der Steuerrabatt auch für Elektroautos mit einem Kaufpreis von bis zu 95.000 Euro gelten.
Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Absatz von Elektroautos zu stärken, indem die Nutzung von Elektrofahrzeugen als Dienstwagen und gewerbliche Flotten attraktiver gemacht wird.
Der Haushalt des kommenden Jahres sieht keine direkte Förderung für Elektroautos vor, sondern erleichtert die Anschaffung solcher Fahrzeuge für Selbständige und Unternehmen. Bisher konnten Unternehmen nur bis zu einem Betrag von 70.000 Euro von Steuervorteilen profitieren, diese Grenze wird nun auf 95.000 Euro angehoben.
Zudem wurde eine Sonderabschreibung für gewerblich genutzte E-Fahrzeuge eingeführt.
Diese E-Autos können Sie jetzt als Dienstwagen fahren
Deutschlands größtes Elektroauto-Portal EFAHRER.com listet derzeit 400 E-Autos mit einem Listenpreis von bis zu 95.000 Euro. Die überarbeitete Regelung erlaubt jetzt auch zahlreiche Luxus-SUV, Limousinen und Edel-Kombis als Dienstwagen.
Folgende Modelle sind besonders hervorzuheben:
- Porsche Taycan
- Tesla Model S
- Polestar 3 Long Range
- Mercedes EQE 500 4matic
- BMW i5 Touring M60 xDrive
Die erhöhte Preisspanne erweitert die Möglichkeiten für Unternehmen und Angestellte. Neben bekannten Modellen wie dem VW ID3, Opel Corsa-e und Hyundai Ioniq können nun auch diese hochklassigen Fahrzeuge genutzt werden.
Das Angebot umfasst Fahrzeuge in verschiedenen Klassen und Preiskategorien, sodass für jeden Bedarf das passende Modell dabei ist.
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So stark profitieren Dienstwagennutzer
Ein leitender Angestellter mit einem Bruttoverdienst von 8000 Euro, der einen Mercedes-Benz EQE im Wert von 95.000 Euro als Dienstwagen erhält, zahlt rund 1500 Euro mehr Einkommenssteuer jährlich. Im Vergleich dazu hat ein privater EQE-Besitzer jährliche Kosten von etwa 15.000 Euro, hauptsächlich durch den Wertverlust.
Private Käufer zahlen somit etwa zehnmal so viel wie Dienstwagennutzer.
Vorteile für den Arbeitgeber:
- Der Dienstwagen funktioniert wie eine Gehaltserhöhung.
- Der Aufwand ist geringer als bei einer tatsächlichen Gehaltserhöhung.
- Die Ausgaben können als Betriebskosten verbucht werden und senken somit die Steuerlast.
Die Regelung ist daher sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber finanziell vorteilhaft und bietet ein attraktives Gesamtpaket.
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Umweltverbände kritisieren Förderung
Umwelt-, Verkehrs-, Klima- und Sozialverbände äußern scharfe Kritik an der aktuellen steuerlichen Förderung von Dienstwagen, insbesondere für Gutverdienende. Nutzer von Dienstwagen mit hohen Einkommen profitieren erheblich von diesen Subventionen.
Bei den zehn Prozent der Bevölkerung mit einem Jahreseinkommen über 80.000 Euro besitzt etwa 60 Prozent einen Firmenwagen. In der Einkommensgruppe unter 30.000 Euro liegt dieser Anteil bei weniger als fünf Prozent.
Hauptergebnisse:
- Hohe Einkommensgruppen genießen signifikante Vorteile bei der Fahrzeugnutzung.
- Umweltverbände fordern eine Anpassung der Förderpolitik.