Extreme Sicherheitsmängel bei neuen Teslas – Diese Modelle sind betroffen

Tesla steht vor einer großen Herausforderung, nachdem die US-Verkehrssicherheitsbehörde NHTSA das Unternehmen aufgefordert hat, etwa 200.000 Autos zurückzurufen. Ein Softwarefehler, der die Funktionsfähigkeit der Rückfahrkamera beeinträchtigen könnte, wurde identifiziert. Dieses Problem, das ein Risiko für die Verkehrssicherheit darstellen könnte, ist besonders relevant in Verbindung mit dem Full-Self-Driving-System der Fahrzeuge.

Es wird geprüft, inwieweit dieses Problem auch Fahrzeuge außerhalb der Vereinigten Staaten betrifft. Die genaue Bezeichnung für diese Rückrufaktion ist unter der Registrierungsnummer 24V-035 bei der NHTSA dokumentiert, und weitere Details zu betroffenen Modellen werden noch bekannt gegeben. Die Aufmerksamkeit für elektrische Antriebsmodelle und die damit verbundenen Sicherheitstechnologien ist in diesem Zusammenhang besonders hoch.

Betroffene Tesla-Fahrzeugmodelle

Bei der kürzlich angekündigten Rückrufaktion von Tesla sind spezifische Fahrzeuge der Modellreihen S, X und Y aus dem Produktionsjahr 2023 einbezogen. Die genaue Anzahl beläuft sich auf 199.575 Elektroautos. Allerdings ist die Situation eingeschränkt auf diejenigen Einheiten, die mit den Softwareversionen 2023.44.1, 2023.44.30 oder 2023.44.30.6 ausgestattet sind.

Die Behebung des Softwarefehlers, der für den Rückruf verantwortlich ist, wird durch ein Over-the-Air-Update vorgenommen, welches kein physisches Aufsuchen einer Werkstatt erfordert. Alle betroffenen Tesla-Besitzer können das Update kostenfrei erhalten und somit zur Gewährleistung ihrer Sicherheit beitragen.

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Sind deutsche Autos von der Rückrufaktion betroffen?

Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es keine Hinweise auf eine Rückrufaktion für Tesla-Fahrzeuge in Deutschland. Informationen über solche Maßnahmen würden im Register des Kraftfahrt-Bundesamts erfasst, welches aktuell keine solchen Einträge ausweist. Da automatisiertes Fahren in Deutschland noch nicht weit verbreitet ist und nur in bestimmten zugelassenen Gebieten betrieben werden darf, ist es ungewiss, ob Rückrufe aufgrund von Problemen mit der Rückfahrkamera, die vornehmlich beim Einsatz der Full Self-Driving-Funktion auftreten, anstehen. Sollte die Situation eintreten, dass Rückrufaktionen notwendig werden, ist eine umgehende Information durch die zuständigen Stellen vorgesehen.

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