Klimaschutz-Betrug: Anwalt klärt über Entschädigung für Autofahrer auf

Das Umweltbundesamt hat offenbar jahrelang Klimaschutz-Projekte abgesegnet, die tatsächlich nicht existierten, deren Kosten jedoch von Autofahrern getragen wurden. Dies betrifft sowohl Besitzer von Benzin- und Diesel-Fahrzeugen als auch Fahrer von Elektroautos, die möglicherweise Anspruch auf Entschädigung haben könnten.

Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren werden an Tankstellen mit einem Preisaufschlag belastet, der durch die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) verursacht wird. Diese gesetzliche Regelung, verankert im Bundesimmissionsschutzgesetz, verpflichtet Mineralölunternehmen zu erheblichen CO2-Einsparungen, um die Klimaschutzvorgaben der Europäischen Union und der deutschen Regierung zu erfüllen.

Mineralölkonzerne müssen Klima-Projekte finanzieren

Mineralölunternehmen müssen durch zusätzliche Maßnahmen den CO2-Ausstoß kompensieren. Ein Beispiel sind Upstream Emission Reduction Projects (UER), die von den Unternehmen finanziert werden. Solche Projekte sollen die Emissionen, meist außerhalb der eigenen Produktion, reduzieren.

Berichten zufolge sind jedoch viele dieser Projekte unter Betrugsverdacht. Neue Ölförderanlagen, die CO2-Massen einsparen sollen, befinden sich oft nicht an den angegebenen Standorten, insbesondere in Xinjiang, China. Untersuchungen ergaben, dass zahlreiche dieser Anlagen nicht existieren, trotz anderslautender Angaben der Mineralölkonzerne.

Klimaschutz-Betrug: Autofahrer zahlten für nicht existierende CO2-Einsparung

Einige UER-Projekte lockten mit der Aussicht auf erhebliche CO2-Reduktionen und erhielten für jede eingesparte Tonne CO2 bis zu 400 Euro. Überraschenderweise zeigt sich nun, dass bei etwa zwei Dritteln dieser Fälle die Einsparungen nur auf dem Papier existierten. Ein chinesisches Unternehmen trat als Whistleblower auf und berichtete über diese Unregelmäßigkeiten. Laut der „Frankfurter Rundschau“ betrug der Schaden eines dieser Projekte schätzungsweise 180 Millionen Euro. Das Umweltbundesamt (UBA) genehmigte insgesamt 75 derartige Projekte.

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Umweltbundesamt genehmigte Fake-Projekte

Das Umweltbundesamt (UBA) hat keine Kontrollmechanismen zur Überprüfung von CO2-Einsparprojekten etabliert. Dies betrifft insbesondere Projekte, die mit Mitteln durch den Handel mit Verschmutzungszertifikaten finanziert werden.

Problempunkte:

  • Das UBA darf nicht ins Ausland, etwa nach China, reisen, um die Realisierung der Projekte zu überprüfen.
  • Verbrenner-Fahrer tragen die Kosten an den Zapfsäulen durch die THG-Quote, ohne nennenswerte Ergebnisse zu sehen.
  • Der Handel mit Verschmutzungszertifikaten hätte E-Autofahrer finanziell begünstigen können.

Das Fehlen effektiver Kontrollsysteme stellt klar ein Versäumnis der Behörde dar. Als Folge bezahlen Autofahrer für Projekte, die möglicherweise nie umgesetzt werden, was zu erheblicher Unzufriedenheit führt.

Über den Experten

Marco Rogert ist ein renommierter Rechtsanwalt und Wirtschaftsjurist bei der Kanzlei Rogert & Ulbrich. Die Kanzlei aus Düsseldorf vertritt zahlreiche VW-Käufer im Zusammenhang mit dem Abgasskandal. Als klagender Anwalt des Verbraucherzentralen-Verbands vzbv, trug er entscheidend zum Erfolg der Musterfeststellungsklage bei, was zur Entschädigung von 235.000 Geschädigten durch VW führte.

Aktuell vertritt die Kanzlei auch Personen, die im Verdacht auf Impfschäden gegen Pharmakonzerne klagen. Marco Rogert studierte an der Universität Osnabrück und der Rijksuniversiteit Leiden in den Niederlanden. Er war bis Mai 2020 Dozent für Wirtschafts- und Logistikrecht an der FOM Hochschule in Essen.

Sowohl Fahrer von Benzin- und Diesel-Autos als auch E-Auto-Fahrer geschädigt

Die THG-Quoten-Prämie ist im Jahr 2024 um etwa 75 Prozent gefallen. Statt der erwarteten ca. 400 Euro gibt es nun nur noch ca. 100 Euro. Mehrere Faktoren spielen bei diesem Rückgang eine Rolle. Berichte über Betrug bei den UER-Projekten könnten den Abfall der Prämie zusätzlich befördert haben.

Ein weiteres Problem wurde am 25.01.2024 vom Handelsblatt und am 24.01.2024 vom Online Magazin dmt Puls aufgezeigt. Der deutsche Markt wurde mit vermeintlichem „Biosprit“ aus China überschwemmt. Es besteht der Verdacht, dass dieser Biokraftstoff zumindest teilweise falsch deklariert wurde, was zur Verunsicherung bei den Verbrauchern beiträgt.

Haben Autofahrer Anspruch auf Entschädigung?

Es ergibt sich eine rechtliche Fragestellung, ob Autofahrer einen Anspruch auf Entschädigung haben, falls das Umweltbundesamt geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung der UER-Projekte einleitet. Verbrenner-Fahrer könnten so eine Gegenleistung für ihren Beitrag erhalten. Dabei stellt sich insbesondere die Frage nach einem möglichen Staatshaftungsanspruch und dessen Berechnung.

Ebenfalls bedeutsam ist die Frage, ob Mineralölunternehmen, die durch Finanzierung vermeintlicher Kompensationsmaßnahmen Strafzahlungen vermieden haben, nun doch zur Rechenschaft gezogen werden sollten. Die Höhe der Strafzahlung liegt bei 600 Euro pro Tonne CO2.

Auch Elektroauto-Fahrer könnten betroffen sein und Ansprüche auf eine Anpassung der THG-Quote beim Umweltbundesamt geltend machen. Durch die fragwürdigen UER-Projekte könnten sie benachteiligt worden sein. Diese Projekte wurden als wichtiger Faktor für den Preisverfall betrachtet, da Mineralölkonzerne weniger Verschmutzungszertifikate kaufen mussten.

Die Regulierung dieser Fälle könnte erheblichen Einfluss auf Autofahrer, Mineralölunternehmen und die Marktpreise haben.

Konzerne berufen sich auf Genehmigungen durch Umweltbundesamt

Ein Argument, das zugunsten der Elektroautofahrer spricht, ist, dass Mineralölkonzerne ihnen durch unkontrollierte Kompensationsmaßnahmen geschadet haben. Diese Unternehmen behaupten jedoch, dass ihre Maßnahmen vom Umweltbundesamt (UBA) genehmigt wurden und daher keine separate Prüfungspflicht bestand.

Es ist klar ersichtlich, dass das System der UER-Projekte und die Überprüfung von Biosprit-Importen problematisch sind. Zweifellos wäre es sinnvoller, die Kompensation durch UER-Projekte abzuschaffen und Mineralölkonzerne zu verpflichten, Verschmutzungsrechte zu kaufen, falls sie keine erfolgreichen Anstrengungen zur CO2-Reduktion unternehmen.

Aktuell erfüllt das System nicht seinen beabsichtigten Zweck. Das Ziel wäre ein funktionierendes System zur Reduktion der CO2-Emissionen.

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