Die Bundesregierung hat ein Förderprogramm entwickelt, das auf die Unterstützung von elektrischen Dienstfahrzeugen abzielt. Die Maßnahmen beinhalten steuerliche Anreize, die die Abschreibungen für Unternehmen und Fahrer erleichtern.
Diese Initiativen sollen nicht nur Neuwagen, sondern auch den Markt für gebrauchte Elektrofahrzeuge langfristig beleben, da Firmenwagen nach einigen Jahren oft auf dem Gebrauchtmarkt landen werden.
Wie sind die neuen Fördermaßnahmen für E-Autos strukturiert?
Die aktuellen Fördermaßnahmen bieten spezifische Vorteile, die neu zugelassene Elektrofahrzeuge betreffen. Diese können ab dem 1.
Juli 2024 bis Dezember 2028 von einer Sonderabschreibung profitieren. Die degressive Abschreibung beträgt im ersten Jahr bis zu 40 Prozent des Fahrzeugwertes.
Der Bruttolistenpreis für die Besteuerung von Dienstwagen wird auf 95.000 Euro angehoben – eine deutliche Erhöhung gegenüber der vorherigen Grenze von 70.000 Euro. Dies erlaubt eine Abschreibung von bis zu 38.000 Euro im ersten Jahr.
Wem nützen die neuen Vorschriften zur Förderung von E-Autos?
Unternehmen haben erhebliche Vorteile durch die neuen Regeln, vor allem beim Kauf von Elektro- und Nullemissionsfahrzeugen. Diese Sonderabschreibungen können genutzt werden, um die Gewinnsteuer zu verringern.
Für Fahrer von Dienstwagen gibt es ebenfalls Anreize, speziell im Hinblick auf teure Elektroautos: Fahrzeuge bis zu 95.000 Euro genießen die vorteilhafte 0,25-Prozent-Regelung, die das zu versteuernde Einkommen reduziert.
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Betrifft die Förderung auch Plug-in-Hybride?
In der derzeitigen Förderstruktur ist das Augenmerk besonders auf reine Elektrofahrzeuge gerichtet. Plug-in-Hybride sind weniger im Fokus dieser Maßnahmen, da der Schwerpunkt auf der vollständigen Elektrifizierung der Fahrzeugflotten liegt.
Dennoch bleibt abzuwarten, ob es in Zukunft Anpassungen geben wird, um Hybridmodelle stärker einzubeziehen.
Welche Ziele verfolgt die Regierung mit diesen Maßnahmen?
Die Bundesregierung sieht in der Förderung von Elektrofahrzeugen eine doppelte Chance: Zum einen steht der Umweltschutz im Zentrum der Bemühungen, da die Umstellung auf Elektrofahrzeuge die CO2-Emissionen im Straßenverkehr reduzieren könnte. Zum anderen soll die Automobilindustrie, auch im globalen Wettbewerb, gestärkt werden.
Durch steuerliche Vorteile werden Anreize geschaffen, die Verbreitung von E-Fahrzeugen signifikant zu erhöhen.
Welche Kosten fallen für die neue Förderung an?
Details zu den genauen Kosten der Förderung stehen noch aus, doch wird erwartet, dass der Bund signifikante Mittel bereitstellen muss. Die Steuervergünstigungen und Abschreibungen bedeuten zunächst Mindereinnahmen.
Langfristig erhofft man sich durch eine erhöhte Verbreitung von Elektrofahrzeugen aber positive Effekte auf Wirtschaft und Umwelt, die diese Ausgaben rechtfertigen würden.
Wird das französische Fördermodell übernommen?
Ein Fördermodell, das in Frankreich erfolgreich praktiziert wurde, könnte als Vorlage für Änderungen dienen. In Frankreich profitieren hauptsächlich Geringverdiener, die eine bestimmte Entfernung zur Arbeit pendeln.
Der Staat unterstützt sie mit einem Leasingprogramm für Elektrofahrzeuge zu günstigen Konditionen. Kleine Modelle sind schon ab 100 Euro monatlich verfügbar, größere bis 150 Euro.
Die Förderung ist für 2024 abgeschlossen, und es sind bereits Pläne für eine Wiederaufnahme im Jahr 2025 vorgesehen. Der Fahrzeugpreis darf jedoch 47.000 Euro nicht überschreiten und das Fahrzeuggewicht maximal 2,4 Tonnen betragen.