In dieser Großstadt kostet parken jetzt 225 Euro für sechs Stunden

Die Hauptstadt Frankreichs hat drastische Maßnahmen zur Regulierung des städtischen Verkehrs und zur Bekämpfung übermäßiger Umweltverschmutzung ergriffen. Beginnend im Oktober werden die Parkgebühren für schwere Fahrzeuge, insbesondere SUVs, in Paris erheblich erhöht.

Um den innerstädtischen Verkehr weiter zu verlangsamen und die Luftqualität zu verbessern, wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Stadtautobahn ebenfalls gesenkt. Diese Initiativen reflektieren das Bestreben der Stadtverwaltung, den ökologischen Fußabdruck zu reduzieren und den öffentlichen Raum effektiver zu nutzen.

Mehrheit der Pariser befürwortet Erhöhung der Parkgebühren

Die Bürger von Paris haben sich mehrheitlich für eine Anhebung der Parkgebühren ausgesprochen. Bei einer Abstimmung sprachen sich 54,5 Prozent der Teilnehmenden für die Erhöhung aus.

Betroffen sind vor allem Fahrzeuge wie Verbrenner- und Hybridmodelle ab 1,6 Tonnen und Elektrofahrzeuge ab zwei Tonnen.

Die Begründung der Stadtverwaltung lautet, dass diese schwereren Fahrzeuge mehr Umweltverschmutzung verursachen und öffentliche Flächen beanspruchen. Die Überwachung der Regelung wird durch Videowagen erfolgen, die die Nummernschilder erfasster Fahrzeuge aufzeichnen.

Bewohnende, Handwerkende und Menschen mit Behinderungen sind von den neuen Regelungen ausgeschlossen. Die Höchstgeschwindigkeit auf dem Périphérique wird zudem auf 50 km/h reduziert, um die Lärmbelastung für die Anwohner zu senken.

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Rechtsexperte äußert Kritik an erhöhten Parkgebühren für SUVs

Einige deutsche Städte, darunter Freiburg und Hannover, planen, die Parkgebühren für SUVs anzuheben. Der Rechtsexperte Michael Winter weist darauf hin, dass dieses Vorhaben rechtlich herausfordernd sei.

Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits entschieden, dass gestaffelte Gebührenmodelle gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen.

Winter betont, dass Kommunen laut Straßenverkehrsgesetz zwar berechtigt sind, Parkausweise zu erteilen und Gebühren zu erheben, diese jedoch ausschließlich auf Kostendeckung und Vorteilsausgleich basieren dürfen. Merkmale wie Fahrzeuggröße oder -gewicht als Kriterien für Gebühren heranzuziehen, widerspricht den gesetzlichen Anforderungen.

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