Im Tesla-Werk in Grünheide sorgt ein ungewöhnlicher Ansatz zur Kontrolle des Krankheitsstands der Mitarbeiter für Aufsehen. Es wird berichtet, dass Führungsmitglieder unerwartete Besuche bei Angestellten gemacht haben, die sich krankgemeldet hatten.
Diese Vorgehensweise führte zu verschiedenen Reaktionen seitens der Arbeitnehmer. Auf einer Betriebsversammlung wurde durch eine Tonaufnahme bestätigt, dass solche unangekündigten Besuche tatsächlich stattgefunden haben.
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„Wir haben einfach 30 Mitarbeiter ausgewählt“
André Thierig und Erik Demmler präsentierten Daten, die erhebliche Krankenstände im Unternehmen offenbarten, mit bis zu 17 Prozent. Demmler erklärte ihre Strategie: Es wurden 30 Mitarbeiter identifiziert, die entweder ungewöhnlich lange krankgeschrieben waren oder viele Erstbescheinigungen vorlegten.
Die Reaktionen der Betroffenen variierten stark, von Drohungen, die Polizei zu informieren, bis hin zu geschlossenen Türen.
Die Lage verdeutlichte ein Problem, das der Betrieb in Kalenderwoche 32 mit einem Krankenstand von 15 Prozent erlebte, der daraufhin auf 17 Prozent stieg. Im Gegensatz dazu lagen die Fehlzeiten bei festen Mitarbeitern im September zwischen zehn und elf Prozent, während bei den Leiharbeitern nur zwei Prozent fehlten.
Aktuell laufen Verhandlungen mit dem Betriebsrat, die auf eine frühzeitige Integration der Leiharbeiter abzielen.
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Was darf der Arbeitgeber bei kranken Mitarbeitern?
Arbeitgeber haben nur in bestimmten Situationen das Recht, über die Krankheit ihrer Mitarbeiter informiert zu werden. Eine Ansteckungsgefahr oder die Notwendigkeit, über die Dauer der Arbeitsunfähigkeit informiert zu sein, sind solche Fälle.
Besuche des Vorgesetzten beim erkrankten Mitarbeiter sind zulässig.
Besteht der Verdacht auf ungerechtfertigte Krankmeldung, darf ein Privatdetektiv eingeschaltet werden. Laut Entgeltfortzahlungsgesetz sind Betriebe verpflichtet, den Lohn bis zu sechs Wochen weiterzuzahlen.
Im Gegenzug muss der Arbeitnehmer unverzüglich seine Arbeitsunfähigkeit und deren Dauer mitteilen. Die Art der Krankheit muss dabei nicht spezifiziert werden.
Dies sichert die Privatsphäre des Mitarbeiters und hält die Kommunikation klar und begrenzt.