Die EU bewertet jedes Elektroauto mit null Gramm CO2, unabhängig von der tatsächlichen CO2- und Schadstoffemission. Ein kürzliches Umweltgutachten bezeichnet diese Praxis als rechtswidrig und hinterfragt die Klima-Strafzahlungen an Brüssel.
Laut einem Rechtsgutachten von Prof. Dr. Martin Kment, Direktor des Instituts für Umweltrecht der Universität Augsburg, ist die Flottenregulation der EU für CO2-Emissionen ineffektiv und schädlich für den Umweltschutz.
In Auftrag gegeben wurde das Gutachten von UNITI, dem Bundesverband EnergieMittelstand, der etwa 90 Prozent des mittelständischen Energiehandels in Deutschland repräsentiert.
Elektroauto profitiert vom „Tailpipe“-Ansatz
Der sogenannte Tailpipe-Ansatz konzentriert sich darauf, dass Emissionen ausschließlich am Ende des Auspuffrohrs gemessen werden. Dieser veraltete Prüfansatz wird kritisiert, da er gegen europäisches Primärrecht und Grundsätze wie die unternehmerische Freiheit sowie den Umweltschutz verstößt.
Ein Gutachten empfiehlt eine modernere Methode, die CO2-Emissionen über den gesamten Lebenszyklus bilanziert.
Die EU legalisiert praktisch einen Emissionsbetrug, da bei E-Autos in der Flottenanrechnung die CO2-Emissionen der Elektromobilität nicht berücksichtigt werden. Diese Praxis wird von Wissenschaftlern wiederholt kritisiert.
Es gibt unterschiedliche Meinungen unter Experten, wie exakt die Stromproduktion in die Gesamtbilanz der Elektromobilität einbezogen werden sollte.
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Gutachter fordert neue Messmethode mit ganzheitlicher Betrachtung
Das Gutachten zeigt die Benachteiligung von Pkw-Herstellern mit Verbrennungsmotor sowie Produzenten von alternativen Kraftstoffen durch den Tailpipe-Ansatz auf. UNITI-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn fordert in einem Pressestatement die Änderung sämtlicher rechtswidriger Regulierungsinhalte.
Auch die Regulierung der Lkw-Flotten, welche erst 2027 überprüft werden soll, sollte zeitnah auf rechtswidrige Elemente geprüft werden.
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Steckt sich die EU Klima-Strafen zu Unrecht in die Tasche?
Die EU verpflichtet Fahrzeughersteller zu Strafzahlungen, wenn sie die festgelegten CO2-Flottenziele überschreiten. Laut Prof. Dr. Kment fehlen jedoch rechtliche Grundlagen für die Einbehaltung dieser Strafzahlungen.
Die EU-Kommission sei nicht befugt, diese Abgaben zu erheben und die Mittel in den allgemeinen Haushalt der EU zu leiten. Dies wird als vertragswidrig eingestuft.
Ursula von der Leyen hat eine Überarbeitung der Flottenregulierung angekündigt. Der Verband fordert, dass neue Regelungen ähnlich der EU-Batterieverordnung gestaltet werden, um eine umfassende Bilanzierung der CO2-Emissionen sicherzustellen.