Böse Überraschung nach Leasing-Rückgabe: So viel müssen Tesla-Fahrer blechen

Für Dennis H. wird die Abgabe seines geleasten Tesla Model 3 Performance zu einem großen Problem.

Nachdem er das Fahrzeug vier Jahre lang ohne größere Schwierigkeiten gefahren hatte, endete sein Leasingvertrag im Juli 2024. Bei der Rückgabe entdeckte der TÜV Süd jedoch erhebliche Mängel, darunter eine poröse und rissige Wagenheberaufnahme sowie ein beschädigtes Akkugehäuse.

Diese Schäden führten zu einer unerwartet hohen Rechnung von fast 14.000 Euro. Die Frage steht im Raum, ob auch andere Kunden von ähnlichen Problemen betroffen sein könnten.

Die veröffentlichten Ergebnisse der Untersuchung werfen ein beunruhigendes Licht auf die Qualität und Zuverlässigkeit dieses Fahrzeugmodells.

Wagenheberaufnahmen defekt – Tesla-Kunden müssen zahlen

Bereits im Jahr 2022 gab es Berichte über ähnliche Probleme, bei denen Tesla nur kosmetische Reparaturen an den Fahrzeugen vornahm. Die Schäden wurden damals als minimal abgetan, doch die Konsequenzen sind weitreichender.

Insbesondere im Winter kann Feuchtigkeit und Salz durch die defekten Wagenheberaufnahmen in die Nähe des Akkus gelangen, was erhebliche Risiken birgt.

Fragen zur Belastbarkeit des Model 3 auf Hebebühnen für Routinewartungen bleiben offen. Ein Gerichtsurteil zeigt, dass das Fahrzeug trotz solcher Schäden fahrbar ist, aber ein Werkstattbesuch riskant sein kann.

Bei einem Unfall würde es schwierig werden, das Fahrzeug zu bergen, da Rettungskräfte das Auto nur an den Wagenheberaufnahmen anheben dürfen.

Auf Anfrage bestätigt der Tesla-Anwalt Dr. Christoph Lindner: „Wir haben viele neue Fälle zum Thema Wagenheberaufnahmen“.

Besonders betroffen sind Leasingrückläufer. Der TÜV SÜD tritt dabei häufig als Gutachter für die Leasinggeber auf.

Auch EFAHRER besitzt ein Gutachten zu einem Fall ähnlicher Art und Schadenshöhe, erstellt ebenfalls vom TÜV SÜD. Ob ein Akkutausch aufgrund von Rissen wirklich notwendig ist, könnten nur Gegengutachten anderer Prüfinstitute klären.

Tesla schweigt zu den Vorwürfen

Eine formelle Antwort von Tesla steht bis heute aus. Auf einer Rechnung aus dem Jahr 2021 wurde jedoch notiert: „Der Werksprozess wurde am 26.

April 2021 verbessert.“ Der Anwalt Lindner interpretiert dies als indirektes Eingeständnis eines allgemeinen Serienproblems.

Es gibt viele ähnliche Fälle, was darauf hinweist, dass zahlreiche Fahrzeuge mit diesen Schäden im Verkehr sind. Für 2024 stehen Leasingrückgaben von eben jenen betroffenen Modellen an.

Zu erwarten ist, dass Tesla von den Leasingnehmern erhebliche Kosten für die Behebung der Mängel verlangen wird, obwohl die Fahrer nicht dafür verantwortlich sind.

Im Rechtsstreit von 2021 hat Tesla die Fehler erst nach intensiver Diskussion und einer anschließenden Klage kostenlos behoben. Es erscheint jedoch unwahrscheinlich, dass Tesla in Zukunft die Mängel erneut kostenfrei repariert.

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Tesla-Kunden trifft keine Schuld

Die Santander Consumer Leasing GmbH macht die Kunden für Schäden am Tesla Model 3 verantwortlich und führt dies auf unsachgemäße Aufbockungen, beispielsweise beim Reifenwechsel, zurück. Das Model 3 müsse laut Hersteller mit speziellen Hubarmpolstern angehoben werden.

Diese Polster werden allerdings weder in der Bedienungsanleitung des Fahrzeugs unter „Aufbocken und Anheben“ noch im deutschen Tesla-Onlineshop erwähnt.

Unsere Recherche zeigt, dass die Betriebsanleitung diese Polster tatsächlich erwähnt, jedoch ist unklar, seit wann dies der Fall ist. Ein weiteres Problem besteht darin, dass Kunden diese Polster bei der Auslieferung ihrer Leasingwagen nicht automatisch erhalten.

Diese Jackpads sind im Grunde ein „Community-Zubehör“, welches den meisten Fahrern nicht bekannt ist.

Interessanterweise sind ähnliche Schäden auch an vielen Neuwagen zu sehen, was darauf hinweist, dass es sich dabei um Modelle aus einer defekten US-Produktionsstraße handelt, die erst im April 2021 verbessert wurde.

Das können betroffene Tesla-Fahrer tun

Kunden, die einen Tesla Model 3 aus US-Produktion in den Jahren 2020 und 2021 geleast hatten, sollten folgende Schritte beachten, falls Probleme auftreten:

Widerspruch einlegen: Es ist wichtig, nicht einfach die Forderungen des Leasinggebers zu akzeptieren. Man sollte sowohl der Höhe des geforderten Betrags als auch dem Grund für die Zahlung widersprechen.Einen schriftlichen Nachweis der Kommunikation und der Schäden zu führen, ist essenziell.

Schäden ab Werk: Leasingnehmer sollten klarstellen, dass die Schäden an den Wagenheberaufnahmen bereits bei der Auslieferung vorhanden waren und nicht von ihnen verursacht wurden. Meistens wird der Unterboden eines Neuwagens bei der Übergabe nicht untersucht.Laut Dr. Lindner sind Leasingnehmer nicht für solche versteckten Schäden verantwortlich.Der Leasinggeber sollte sich daher an Tesla Netherlands BV als Garantiegeber wenden. Zudem kann der Leasinggeber rechtliche Ansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gegen Tesla Germany GmbH geltend machen.

Schadenshöhe anfechten: Die rechtliche Klärung der Schadenshöhe fehlt noch. Während Tesla Germany GmbH lediglich kosmetische Reparaturen fordert, verlangt der TÜV SÜD ein komplett neues Akkugehäuse.Die Rechtfertigung des Preises sollte somit hinterfragt werden.

Rechtsschutzversicherung nutzen: Kunden mit einer Rechtsschutzversicherung und Firmenkunden wird geraten, frühzeitig rechtlichen Beistand zu konsultieren. Dies kann helfen, weitere Nachteile wie unberechtigte Schufa-Einträge zu vermeiden.

Genauigkeit bei Übergabe: Zukünftige Leasingkunden sollten ihr Fahrzeug bei der Übergabe besonders gründlich inspizieren, einschließlich des Unterbodens. Obwohl das Problem bei jüngeren Modellen, insbesondere aus chinesischer Produktion, gelöst sein dürfte, ist Vorsicht geboten.Eine Rechtsschutzversicherung kann zudem als Absicherung bei Streitigkeiten nützlich sein.

Jede dieser Maßnahmen kann dabei helfen, unnötige Kosten und rechtliche Probleme zu vermeiden. Die betroffenen Fahrer sollten darauf achten, ihre Rechte umfassend zu prüfen und sich gegebenenfalls juristisch beraten zu lassen.

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