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Laden an Gemeinschaftssteckdose: Ist das Stromdiebstahl?
Ein Mieter in Leverkusen sah sich mit einer Kündigung konfrontiert, nachdem er seinen Plug-in-Hybrid an einer Steckdose im Hof seines Mehrfamilienhauses aufgeladen hatte. Der Vermieter betrachtete dies als unerlaubten Stromdiebstahl, was in der Nachbarschaft zu Unmut führte.
Die betroffene Steckdose war eine gewöhnliche 230-Volt-Schukosteckdose, deren Verbrauchskosten auf alle Mieter umgelegt wurden, was den Streit eskalierte.
Das Gericht entschied jedoch zugunsten des Mieters und wies die Klage des Vermieters ab. Das Amtsgericht Leverkusen (AG Leverkusen 22 C 157/23) stellte fest, dass der Schaden, der durch zehn Ladevorfälle entstanden war, minimal war und die Stromkosten auf lediglich 42 Euro geschätzt wurden.
Diese Summe wurde als zu gering erachtet, um eine Kündigung des Mietverhältnisses zu rechtfertigen.
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Bei der Gerichtsverhandlung argumentierte der Vermieter, dass die Steckdose nahezu ständig durch den Wagen des Mieters blockiert war. Der Mieter räumte zehn Ladevorgänge ein und bot an, 600 Euro zu zahlen, um den Streit beizulegen.
Dennoch beharrte der Vermieter auf der Kündigung, ohne den Mieter vorher abgemahnt zu haben. Das Gericht betonte, dass das Kündigungsrecht nicht der Bestrafung der Mieter diene und eine fristlose Kündigung nur bei erheblichem Schaden gerechtfertigt sei.
Aus dieser Entscheidung lässt sich ableiten, dass die Nutzung einer Gemeinschaftssteckdose zur Aufladung von Elektrofahrzeugen in Mietshäusern rechtliche Grauzonen aufweisen kann. Zwar könnte das Laden eines Elektroautos an solchen Steckdosen Konflikte hervorrufen, doch entscheidend bleibt, dass ein erheblicher Nachteil für andere Mieter nachgewiesen werden muss, um rechtliche Konsequenzen wie eine Kündigung durchzusetzen.
Ein vorheriges Gespräch oder eine Einigung über eine Kompensation kann potenziell Konflikte vermeiden.
Zudem verdeutlicht dieses Urteil die Bedeutung von Absprachen und klaren Regelungen hinsichtlich der Nutzung gemeinschaftlicher Einrichtungen in Mietobjekten. Elektrische Lademöglichkeiten für Fahrzeuge erfordern möglicherweise spezifische Vereinbarungen oder technische Lösungen, um rechtliche Probleme zu umgehen.