Eine der bekannt gewordenen Situationen betrifft einen Halter eines Tesla Model 3, der während des Reifenwechsels Risse im Unterboden seines Fahrzeugs feststellte. Tesla versuchte diese Schäden mit einer Neulackierung zu beheben, was jedoch nicht gelang.
In einem weiteren Fall wurden bei einem anderen Besitzer eines Tesla Model 3 verkratzte und verformte Wagenheberaufnahmen sowie unterschiedliche Farbtöne bei der Lackierung entdeckt. Tesla stufte diese Schäden als „kosmetischer Natur“ ein.
Ein Gutachter kam jedoch zu dem Schluss, dass die Bodengruppe beschädigt war.
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Droht Tesla eine Klagewelle?
Leasingnehmer, die ein Tesla Model 3 mit diesen Schäden zurückgeben, sehen sich nun mit Forderungen konfrontiert. Ein Betroffener berichtete per Leserbrief, dass die Risse laut Gutachter TÜV Süd so schwerwiegend seien, dass das Akku-Pack vollständig ausgetauscht werden müsse.
Die Gesamtkosten hierfür belaufen sich auf 12.800 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer. Nun sollen die Leasingnehmer für diese Kosten aufkommen.
Bisher haben sich drei Betroffene zusammengeschlossen, um rechtliche Schritte gegen Tesla einzuleiten. Sollten die Kläger vor Gericht Erfolg haben, könnte Tesla eine Vielzahl weiterer Klagen erwarten.
Hallo,
ich bin einer der „Leasing-Geschädigten“ und möchte ihnen mitteilen, dass das aktuelle Problem aus unserer Sicht nicht bei Tesla liegt und auch niemand vor hat Tesla zu verklagen. (Auch wenn Tesla eine Mitverantwortung trägt)
Unser Problem ist, dass der TÜV Süd eine Schadenshöhe in seinem Gutachten festlegt, die fernab von jeglicher Realität liegt. Das ein Austausch der Unterbodengruppe bei diesem minimalen Schaden notwendig ist, sieht nämlich nur der TÜV Süd so. Bereits vor 2 Jahren wurde in Zusammenarbeit mit Tesla und dem Kraftfahrtbundesamt geklärt, dass diese Beschädigung keinen Austausch der Unterbodengruppe erfordert.
Schauen sie sich am besten mal das Youtube-Video vom Kanal Nextmove vom 09.08.2024 an, dort wird alles explizit beschrieben.
LG
Dennis H.